Mit Wirkung vom 11.06.2020 bzw. 15.06.2020 und 22.06.2020 sind weitere Lockerungen der Verordnungen des Landes Hessen in Kraft getreten, die auch den Sportbereich und das Vereinsleben betreffen.
Für den Trainingsbetrieb gibt es nun zwei Möglichkeiten, Sportanlagen und Turnhallen zu nutzen. 1. In Gruppen: Es können nun Gruppen bis zu 10 Personen gebildet werden. In diesen Gruppen darf Sport/Training mit Kontakt, sprich ohne Einhaltung von Abständen durchgeführt werden. Diese Gruppen sind je Training fest zu bilden und müssen auch so in der Anwesenheitsliste geführt werden. Es dürfen auf einer Sportanlage bzw. in einer Turnhalle auch mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Allerdings muss der Abstand zwischen den Gruppen eingehalten werden. Das bedeutet, dass innerhalb der Gruppe beispielsweise Zweikämpfe durchgeführt werden dürfen, aber nicht zwischen den Gruppen. Auch darf der Trainer bzw. die Übungsleitung nicht zwischen den Gruppen wechseln. Daher ist ggf. bei mehreren Gruppen mit zusätzlichen Betreuern zu planen. Aufgrund des Wegfalls der Abstände innerhalb der Gruppen ist das Infektionsrisiko erhöht. Daher sollte auch Training in Gruppen mit Risikogruppen verzichtet werden. 2. Als einzelne Personen mit Abstand: Ausdrücklich geregelt ist, dass auch mehr als 10 Personen eine Sportanlage bzw. eine Turnhalle nutzen können, wenn das Training kontaktfrei durchgeführt wird und die Teilnehmer alle untereinander einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten. Diese Art des Trainings sollte, wenn Teilnehmer aus Risikogruppen dabei sein sollten, weiterhin angewendet werden. Daraus ergeben sich neue Belegungen für unsere Räumlichkeiten: In der Turnhalle können 3 Gruppen à 10 Personen trainieren. Wenn Training mit Abstand durchgeführt werden soll, dann weiterhin nur maximal 20 Personen. Im Kleinen Saal können gleichzeitig 2 Gruppen trainieren. Da der Raum aber niedrig und relativ klein ist, lediglich 8 Personen pro Gruppe. Als einzelne Personen weiterhin maximal 10 Personen. Im Spiegelsaal darf 1 Gruppe à 10 Personen trainieren. Oder weiterhin 5 einzelne Personen. Ab Montag , 22. Juni 2020 gilt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 250 Personen, statt bisher 100. Aber es sind weiterhin die bisherigen Regeln wie Zugangskontrolle, Namenslisten, 10qm pro Teilnehmer bzw. 5qm bei Sitzgelegenheiten, Abstände usw. einzuhalten. Bitte nehmt dazu die beigefügten Regelungen zur Kenntnis. Weiterhin sind die Anwesenheitslisten zu führen und an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Alle Trainingsmittel sind nach dem Training weiterhin zu desinfizieren. Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen. Ebenso bleiben die Umkleidekabinen und Duschen aufgrund der beengten Räumlichkeiten weiterhin geschlossen. Gänge und Flure dürfen nicht als „Ersatzkabinen“ benutzt werden. Kommentare sind geschlossen.
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September 2024
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