Sportler/innen:
Für den Bereich Musik und Gesang:
... für Veranstaltungen / Zuschauer:
Änderung beim Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 CoSchuVO:
Aktuelle Definitionen (3G, 2G und 2G-Plus):3G = Genesen, geimpft oder getestet (nicht älter als 24 h)
2G = Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest (nicht älter als 24 h). Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.
2G-Plus = Grundsätzlich gilt: Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet (nicht älter als 24 h). |
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September 2024
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