TSV Heusenstamm
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Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein bedeutet hervorragende sportliche und musikalische Betreuung.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer passiven bzw. fördernden Mitgliedschaft. Nachfolgend finden Sie hierzu ein paar kurze Hinweise. Die vollständigen Ausführungen entnehmen Sie bitte der Satzung. Diese kann man auch in unserer Geschäftsstelle einsehen.

Wie werde ich Mitglied?

Melden Sie sich beim Übungsleiter der entsprechenden Sportart. Dort bekommen Sie einen Aufnahmeantrag oder Sie laden sich den das Formular hier herunter. Bitte für Aufnahme oder Änderung alle Seiten ausfüllen.
Aufnahmeantrag
Wenn Sie die Abteilung wechseln oder zusätzlich ein weiteres Angebot nutzen wollen, verwenden Sie bitte den Änderungsantrag.
Änderungsantrag
Wann kann ich mitglied werden?
  • Man kann jederzeit bei uns eintreten.
  • Die Aufnahmegebühr beträgt 20,- Euro.
  • ​Beiträge werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen, jeweils zum 2.2., 2.5., 2.8. und 2.11. eines Jahres. Für Rückbelastungen o. ä. werden Gebühren in Rechnung gestellt. Für Beitragszahlungen auf Rechnung werden Gebühren erhoben.
  • Kurse können gebührenpflichtig angeboten werden.
Wie und Wann kann ich austreten?
  • Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
  • Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Halbjahr 30. Juni und 31. Dezember zulässig.
  • Die Erklärung kann man in der Geschäftsstelle abgeben, per Mail an [email protected] schicken oder senden an: TSV Heusenstamm, Jahnstraße 3, 63150 Heusenstamm. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.​
Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten.​
Familienbeitrag
Der Grundbeitrag für Familien beträgt 32,- Euro im Monat und wird auf Antrag gewährt. Familien müssen in einem Haushalt leben. Vollenden Kinder das 18. Lebensjahr, so wird für diese der Erwachsenenbeitrag fällig. Sie fallen dann aus der Familienmitgliedschaft heraus. Die Familienmitgliedschaft ist dann ggf. nicht mehr von Vorteil. ​
Abteilungszuordnung
Die Mitglieder werden einer Abteilung zugeordnet. Die Angebote dieser Abteilung sind nutzbar. Alle Mitglieder zahlen den Grundbeitrag bzw. den Familienbeitrag sowie ggf. die Aktivenumlage einer Abteilung. Bei Nutzung mehrerer Abteilungen wird das Mitglied in die Abteilung mit der höheren Umlage eingestuft und für jede weitere Abteilung wird eine Pauschale von 6 Euro berechnet. ​
Mitglied in mehrere Abteilungen
Bei Nutzung mehrerer Abteilungen wird das Mitglied in die Abteilung mit der höheren Umlage eingestuft und für jede weitere Abteilung wird eine Pauschale von 6 Euro berechnet. ​
​Die weiteren Details können Sie der Beitragsordnung entnehmen.

Grundbeitrag und  Abteilungsumlagen

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