Ein besonderes Jubiläum feiert die Turn- und Sportvereinigung 1873 E.V. Heusenstamm im Jahre 2023: 150-jährigen Geburtstag. Das Geburtstagsfest soll mit zahlreichen Veranstaltungen gebührend gefeiert werden. Dazu wurde auch als ständiger Begleiter ein 150-Jahre – Logo entwickelt. Zahlreiche Veranstaltungen sind in den TSV-Abteilungen und dann gemeinsam im Festausschuss entwickelt worden und können heute schon vorgemerkt werden: Sonntag, 23. April 2023Akademische Feier in der TSV Turnhalle
Sonntag, 07. Mai 2023Mit dem Rad rund um Heusenstamm.
Hier sind drei Strecken in unterschiedlicher Länge geplant wobei verschiedene
Anfahrziele angesteuert werden. FESTWOCHENENDEMittwoch, 07. Juni 2023Musikalisches Fest der Biere
Donnerstag, 08. Juni 2023Familientag
mit vielen Überraschungen für die Kids, der mit einer Kinderdisco abschließt.
Freitag, 09. Juni 2023Die TSV - TEAM WM
Zu einer Team WM wird die TSV Heusenstamm einladen und das Sieger-Team und die Platzierten ermitteln.
Samstag, 10. Juni 2023Konzert des Blasorchesters mit den GROOVE AGENTS
Sonntag, 11. Juni 2023Ökumenischer Gottesdienst auf dem Gelände Abschluss: Frühschoppen mit musikalischer Untermalung + Überraschungen Sportlicher Höhepunkt wird im September in Martinsee sein. Hier werden sich nicht nur die Aktiven der 12 Abteilungen treffen, sondern eine kurzweilige Sportschau wird die Vielfalt des sportlichen und musikalischen Angebots der TSV Heusenstamm demonstrieren. Dabei ist auch ein gemeinsames Foto geplant.
Im Jahresverlauf werden die Abteilungen Veranstaltungen durchführen, die unter dem gemeinsam 150-Jahre-Dach laufen. Fest geplant ist ein 24-Stunden-Schwimmen am 1./2. Juli 2023 der Schwimmabteilung im Schwimmbad Heusenstamm. Das traditionelle Flutlicht-Elfmeterschießen ist für den 1. September 2023 terminiert. Weitere Veranstaltungen der Abteilung, die noch terminiert werden, runden das Festjahr 2023 ab. Für die Umsetzung der Veranstaltungen werden jetzt viele helfende Hände benötigt. Aber auch spezielle Kenntnisse in Marketing und Projektmanagement usw. sind für die erfolgreiche Umsetzung notwendig. Alle, die mithelfen wollen, sind herzlich eingeladen. Einfach schon einmal melden: info@tsv-heusenstamm.de Stichwort: Helfende Hände Sascha Kirstein übergab Spenden-Scheck, den Eugen Kern, Stellv. Vors. TSV Heusenstamm gerne für die TSV Heusenstamm entgegen nahm.
Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Pandemiebeginn Vorgaben und Auflagen für einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb gemacht und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht. An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue "CoBaSchuV" des Landes Hessen tritt am Samstag, 2. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April2022.
In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen auf seiner Internetseite ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022. Sportler/innen:
Für den Bereich Musik und Gesang:
... für Veranstaltungen / Zuschauer:
Änderung beim Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 CoSchuVO:
Aktuelle Definitionen (3G, 2G und 2G-Plus):3G = Genesen, geimpft oder getestet (nicht älter als 24 h)
2G = Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest (nicht älter als 24 h). Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.
2G-Plus = Grundsätzlich gilt: Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet (nicht älter als 24 h). Die TSV Heusenstamm Dance Academy ist mit einer neuen Website online.
Mit einem neuen Auftritt sind jetzt alle aktuellen Informationen rund um die Dance Academy verfügbar. Damit bekommen Interessierte genauere Einblicke in die verschiedenen Tanzstile, detaillierte Trainingspläne, die Vorstellung der TrainerInnen-Teams, relevante Kontaktdaten oder auch die Fotogalerien vergangener Veranstaltungen. Jetzt Reinschauen und mehr über die Dance Academy erfahren lohnt sich! |
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Mai 2022
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